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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule "Freche Hunde" 

(stand 24.04.2016)

 

Die Hundeschule „Freche Hunde“ wird durch Ines Herzog (Hundetrainer), Schellwieser Str. 3, 83539 Pfaffing, vertreten.

 

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand sind Einzelstunden, feste Gruppenstunden, Kurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter.

  2. Die Aufnahme des Hundes und Hundehalters in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung. Bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, kann dem Kunden eine andere Gruppe zugewiesen werden.

  3. Während der Ausbildung ist den Weisungen der Hundeschule und ihrer Mitarbeiter Folge zu leisten. Eine Gefährdung anderer Teilnehmer oder Hunde insbesondere durch nicht ausdrücklich gestatteten Freilauf und Zusammenführen von Hunden ist auszuschließen. Gewaltsame Einwirkungen und die Anwendung schmerzverursachender Mittel (Würge-, Stachel und Elektrohalsbänder) sind verboten.

 

§ 2 Hundehalterhaftpflichtversicherung

  1. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein und zu Beginn des ersten Trainings vorgelegt werden.

  2. Der Wechsel des Haftpflichtversicherungsanbieters oder das Auslaufen einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ist dem Veranstalter sofortig anzuzeigen.

 

§ 3 Impfschutz / Krankheiten

  1. Am Unterricht können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen (Welpen: altersangemessen) Impfschutz verfügen. Der Teilnehmer versichert vor Beginn jedes Unterrichts, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz verfügt. Der Nachweis über den Impfschutz ist zu Beginn der ersten Trainingseinheit vorzulegen. Bei Infektionen durch einen nicht vollständig geimpften Hund haftet der Eigentümer des jeweiligen Hundes für ggf. anfallende Kosten und Schäden anderer Teilnehmer.

  2. Chronische Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes sind dem Trainer vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde mitzuteilen.

  3. Der Hundetrainer ist vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu informieren.

  4. Der Hundetrainer ist berechtigt, den Hund bei Krankheiten oder Läufigkeit von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen.

 

§ 4 Verantwortung

  1. In der Regel nimmt der Hundehalter selbst am Unterricht teil. Er ist auch während des Unterrichts verantwortlicher Tierhalter und Tieraufseher im Sinne der §§ 833,834 BGB.

 

§ 5 Haftung

  1. Ansprüche des Kunden gegen die Hundeschule Freche Hunde auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gründen.

  2. Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne des Absatzes 1 haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um einen Schadensersatzanspruch des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  3. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne des Absatzes 1 sind die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  4. Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese erhoben werden.

 

§ 6 Gebühren

  1. Die aktuellen Preise der durch die Hundeschule Freche Hunde angebotenen Dienstleistungen entnehmen Sie bitte der Homepage www.frechehunde.de

  2. Eine Trainingseinheit dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Zur Unterrichtszeit gehören auch Beratungsgespräche.

  3. Das Honorar ist am Ende der jeweiligen Stunde zu entrichten. Bei Kursen oder Gruppenkarten ist der Betrag im Vorfeld zu entrichten.

  4. Fahrtkosten für Hausbesuche werden gemäß der Preisliste zusätzlich berechnet.

 

§ 7 Absage von Einzelstunden / Trainingseinheiten durch den Kursteilnehmer

  1. Vereinbarte Termine für Einzelstunden und Hausbesuche müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunden werden voll angerechnet.

  2. Bei Teilnahme an Gruppenstunden ohne feste Kursdauer ist eine Absage erwünscht, aber nicht erforderlich. Bei allen Kursen mit vorgegebener Dauer werden versäumte Stunden und Fehlzeiten nicht erstattet. Ausnahmen bei ärztlichem Attest oder Läufigkeit, diese Stunden können im nächsten Kurs nachgeholt werden. Ein Rücktritt von gebuchten Seminaren ist bis eine Woche vor Beginn des Seminars kostenfrei möglich. Danach ist keine Erstattung mehr möglich. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet.

 

§ 8 Absage von Trainingseinheiten durch die Hundeschule

  1. Das Training findet in der Regel bei jedem Wetter statt. Sollten die Witterungsbedingungen unzumutbar sein, wird der Unterricht rechtzeitig abgesagt.

  2. Die Hundeschule behält sich vor in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird die Unterrichtsstunde nachgeholt.

  3. Die Hundeschule Freche Hunde behält sich das Recht vor Kurse wegen zu geringer Teilnehmerzahl kurzfristig abzusagen.

 

§ 9 Ausschluss einer Erfolgsgarantie

  1. Die Hundeschule übernimmt keine Erfolgsgarantie, der im Rahmen des Unterrichts vermittelten Inhalte. Es wird darauf verwiesen, dass der Erfolg in erster Linie von der Mitarbeit des Teilnehmers und von den Möglichkeiten des teilnehmenden Hundes abhängig ist.

 

§ 9 Benutzung des Trainingsgeländes

  1. Alle Hunde dürfen nur angeleint das Trainingsgelände betreten.

  2. Verrichtet ein Hund sein großes Geschäft auf dem Übungsgelände oder auf angrenzenden Grundstücken, so ist dies vom Hundehalter unverzüglich zu entfernen.

 

§ 10 Unterlagen/ Foto- und Videoaufzeichnungen

  1. Unterlagen, die ausgehändigt werden sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form, ohne schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

  2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufzeichnungen, von Hund und Halter, veröffentlicht werden können und seine, durch die Hundeschule, erhobenen Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Daten werden nicht ohne Genehmigung an Dritte weitergegeben.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

  1. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

  2. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Ende AGBs

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